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   BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77   

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https://dejure.org/1978,1391
BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77 (https://dejure.org/1978,1391)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77 (https://dejure.org/1978,1391)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1978 - RiZ(R) 7/77 (https://dejure.org/1978,1391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Prüfung der Dienstfähigkeit eines Richters - Nachprüfung der Dienstunfähigkeit eines Richters durch das Dienstgericht - Verfahren für die Versetzung eines Richters in den krankheitsbedingten Ruhestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 155
  • NJW 1979, 219
  • MDR 1979, 226
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77
    Daß ein solches Verfahren von Verfassungs wegen zulässig ist, hat das BVerfG bereits entschieden (BVerfGE 11, 1, 3).
  • BGH, 05.01.1977 - 3 StR 433/76

    Verwerfung eines Antrages auf Ablehnung eines Richters durch ein erstinstanziell

    Auszug aus BGH, 01.09.1978 - RiZ(R) 7/77
    Ist aber die Beschwerde ausgeschlossen, so kommt auch eine Nachprüfung im Revisionsverfahren nicht in Betracht (vgl. für das Strafverfahren BGHSt 27, 96; für den Zivilprozeß BGH NJW 1964, 659).
  • BGH, 12.09.2019 - RiZ(R) 2/17

    Dienstgerichtliches Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand eines Richters

    Ansonsten ist die Revision nicht eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 3. Dezember 2013 - RiZ(B) 7/13, juris Rn. 6 f. mwN).

    Die von ihr gefertigten Schriftsätze lassen die ungeschmälerte Fähigkeit erkennen, sich im dienstgerichtlichen Prüfungsverfahren sowohl mittels einer dem jeweiligen Verfahrensstand angepassten, den Fall des § 49 Abs. 5 Satz 1 SächsRiG mitbedenkenden Antragstellung (vgl. dazu allerdings auch BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 20]) als auch durch informiertprozesstaktisches Verhalten zu verteidigen.

    (1) Regelungen des Beamtenrechts, denen zufolge der Beamte, der sich trotz wiederholter schriftlicher Aufforderung ohne hinreichenden Grund der Verpflichtung zur amtsärztlichen Untersuchung entzieht, so behandelt werden kann, als wäre seine Dienstunfähigkeit festgestellt worden, finden im Falle einer Verweisung in den Landesrichtergesetzen auch auf Richter Anwendung (BGH, Urteile vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 18] und vom 14. Oktober 1980 - RiZ(R) 5/80, BGHZ 78, 245 [juris Rn. 23]).

    Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin, wie das Dienstgericht im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat, ordnungsgemäß und wiederholt unter ausdrücklichem Verweis auf die mit einer Verweigerung der Untersuchung verbundenen Folgen (dazu BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 18]) zur Teilnahme an einer amtsärztlichen Untersuchung aufgefordert.

    dd) Da die Feststellung des Dienstgerichts, die Versetzung der Antragsgegnerin in den Ruhestand sei zulässig, Bestand hat, scheitert die Revision schon aus diesem Grund auch mit ihrem Begehren, das Verfahren gemäß § 49 Abs. 5 Satz 1 SächsRiG einzustellen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. September 1978 - RiZ(R) 7/77, BGHZ 72, 155 [juris Rn. 20]).

  • BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82

    Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung -

    Es versteht sich von selbst und bedarf deshalb nicht erst der grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die an den Beamten gerichtete Anordnung des Dienstherrn, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen (§ 51 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - in der Fassung vom 14. Dezember 1976, GVBl. I 1977 S. 42; vgl. auch § 42 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -), nur gerechtfertigt ist, wenn die - vom Beamten nicht geteilten - Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit (vgl. zur Anwendbarkeit des § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG in diesem Falle Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - <ZBR 1969, 49 f.>) sich auf konkrete Umstände stützen und nicht "aus der Luft gegriffen" sind (vgl. Plog-Wiedow-Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Band 1, § 42 RdNr. 11; vgl. zur Konkretisierung einer Untersuchungsanordnung auch BGH, NJW 1979, 219, 220 [BGH 01.09.1978 - RiZ R 7/77] sowie das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - ).
  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78

    Dienstunfähigkeit eines Notars

    Eine ordnungsgemäße Weisung, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 3 HessBG ist hier, anders als in dem vom Dienstgericht des Bundes BGHZ 72, 155, 160 f entschiedenen Fall, erteilt worden.
  • BVerwG, 27.03.1996 - 2 B 124.95

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgrund der

    Nach den insoweit maßgeblichen Feststellungen des Berufungsgerichts, die von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogen werden, ist der Beschluß des Richterdienstgerichts nach § 72 Abs. 3 Satz 1 HRiG als "Nebenentscheidung" bis zur rechtskräftigen abschließenden Entscheidung in dem Prüfungsverfahren bestehengeblieben, nachdem der Bundesgerichtshof in dem gegen den Kläger gerichteten Verfahren nach § 50 Nr. 3 Buchst. d) HRiG mit Urteil vom 1. September 1978 - RiZ (R) 7/77 - <BGHZ 72, 155, 162> [BGH 01.09.1978 - RiZ R 7/77] ausgeführt hatte, daß trotz der Feststellung einer nicht ordnungsgemäßen Weisung im Sinne des § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG das Verfahren "weitergeführt" werden könne.
  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

    Dies ergibt sich aus dem in § 548 ZPO niedergelegten, auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltenden Gedanken, daß das Rechtsbeschwerdegericht an vorausgegangene Entscheidungen gebunden ist, die unanfechtbar sind (vgl. hiezu RG HRR 1933 Nr. 1697; BGHZ 28, 303/305; 72, 155/158; BGH NJW 1964, 568/569; BGHWarn 1972 Nr. 23; BFH - Großer Senat - BStBl 1982 II S. 217/220; OLG Karlsruhe OLGZ 1978, 224/225; Stein/Jonas/Grunsky § 512 RdNr. 5 und § 567 RdNr. 8).
  • BGH, 12.10.1995 - RiZ(R) 2/94

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand - Wirkung der Rechtskraft

    Das Zurruhesetzungsverfahren war Gegenstand mehrerer dienstgerichtlicher Prüfungsverfahren (vgl. Senatsurteile vom 1. September 1978 - RiZ (R) 7/77 , vom 14. Oktober 1980 - RiZ (R) 5/80 , vom 6. Juli 1984 - RiZ (R) 1/84 , vom 8. Oktober 1985 - RiZ (R) 2/85 und vom 15. Dezember 1987 - RiZ (R) 7/87).
  • BGH, 11.05.1982 - RiZ(R) 8/81

    Prüfungszuständigkeit der Dienstgerichte hinsichtlich der Anordnung auf

    Die Entscheidungen des Dienstgerichtshofes über die Selbstablehnungen als solche unterliegen als Entscheidungen eines dem Oberverwaltungsgericht entsprechenden Gerichts nicht der Beschwerde (§ 152 VwGO) und sind damit auch der Nachprüfung im Revisionsverfahren entzogen (BGHZ 72, 155, 157 f.).
  • BGH, 06.07.1984 - RiZ(R) 1/84

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Verlegung eines Termins wegen Krankheit -

    In dem nachfolgenden dienstgerichtlichen Prüfungsverfahren hat der erkennende Senat durch Urteil vom 1. September 1978 - RiZ (R) 7/77 (BGHZ 72, 155 ff.) den Antrag des Antragstellers zurückgewiesen, die Zulässigkeit der Versetzung des Antragsgegners in den Ruhestand festzustellen.
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